Erklärung zu den Impact-Bewertungen

Nach welchen Kriterien wurde der Impact (dt. Wirkung) bewertet?

  1. Im ersten Schritt der Impact-Bewertung wurden die Kosten und Umsetzungsdauer der einzelnen Maßnahmen geschätzt und im Verhältnis zur Projektdauer und -budget mit vorteilhaft/geeignet, bedingt vorteilhaft/geeignet und unvorteilhaft/ungeeignet bewertet. Ggf. wurden zu große/komplexe Maßnahmen in umsetzbare Teilmaßnahmen aufgeteilt.
  2. Danach wurden die Maßnahmen nach ihrem erwarteten Potenzial für Treibhausgaseinsparungen geordnet.
  3. Nach Berücksichtigung der Priorisierung der Teilnehmenden der Hochschulklimaräte,
  4. und weiterer optionaler Kriterien - bspw. Sichtbarkeit, Wartungskosten, Zusatznutzen und Stand der Bearbeitung (ähnlicher Maßnahmen) an der Hochschule -
  5. wurden anhand der finalen Bewertungen/Begründungen pro Themenfeld möglichst eine Top-Maßnahme bestimmt. Ggf. wurden hierfür mehrere kleine oder Themenfeld-übergreifenden Maßnahmen zusammengelegt.

Anschließend wurden unter diesen Top-Maßnahmen - nach Feedback durch den wissenschaftlichen Projektbeirat und Rücksprache mit der Hochschulleitung - pro Hochschule zwei der Maßnahmen für die beiden Transferlabore ausgewählt. Insgesamt gibt es also 10 Maßnahmen für 5 Hochschulen im KlimaPlanReal-Projektverbund.
Details zum Bewertungs- und Auswahlprozess finden sich oben in den jeweiligen Abschnitten bzw. Tabellen der Hochschulen.

Nach der Maßnahmen-Auswahl werden relevante Hochschulstrukturen, wie die Verwaltung und die Fakultäten, involviert und pro Transferlabor jeweils ein sogenanntes Transformationsteam gebildet. Weitere Informationen werden auf den Seiten der 1. Transferlabore und 2. Transferlabore benannt.

Hinweis: An der Hochschule Magdeburg Stendal hat kein Hochschulklimarat stattgefunden, da es bereits ein umfangreiches Klimaschutzkonzept gab. Die Maßnahmen für die Transferlabore basieren daher statt eines KlimaPlans auf dem Klimaschutzkonzept der Hochschule und der Bewertung durch den Klimabeirat.

 

Was passiert mit den Maßnahmen, die nicht in einem Transferlabor verfolgt werden?

Die anderen Maßnahmen, welche nicht in den Transferlaboren Berücksichtigung finden, werden zum Teil an die verantwortlichen Stellen weiterempfohlen und soweit möglich in andere Prozesse der jeweiligen Hochschule einbezogen.

Wie genau sich das ausgestaltet, wird demnächst oben in den jeweiligen Abschnitten der Hochschulen erläutert.

Letzte Änderung: 04.11.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster