Justus-Liebig-Universität Gießen

Im April 2024 hat die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eine Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen eingeführt, die unter anderem darauf abzielt, mobilitätsbedingte CO2-Emissionen bis 2030 um 30 % gegenüber dem Ausgangsjahr 2019 zu senken [1].

Best Practice Dienstreisemaßnahmen (vollständige Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen hier) [2]

  • Dienstreisen sind auf das Notwendigste zu beschränken, und Klimaschutz ist als Kriterium bei der Wahl des Beförderungsmittels mit einzubeziehen
  • Flugreisen zu Orten, die unter zumutbaren Aufwand mit dem Zug zu erreichen sind, sind untersagt (es gibt Ausnahmen); Dies betrifft
    • Geschäftsorte in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz
    • Folgende Reiseziele in Frankreich: Amiens, Besançon, Lille, Mulhouse, Paris, Reims und Strasbourg
    • Folgende Reiseziele in Österreich: Innsbruck, Linz und  Salzburg
  • Einführung von Pauschalabgaben auf CO2-Emissionen durch nicht vermeidbare Flugreisen ab Januar 2025 (25€ für Kurz- und Mittelstrecken, 85€ für Langstrecken und 115€ für Fernstrecken)
    • Abgaben fließen in universitätseigenen Klimafonds, aus dem Nachhaltigkeitsprojekte / -maßnahmen an der JLU finanziert werden

Quellen und weiterführende Links: 

[1] Neue Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen ab 2024. (n.d.). Justus-Liebig-Universität Gießen. https://www.uni-giessen.de/de/org/admin/stab/bfn/ressourcensparen/dienstreisen/reiserichtlinie

[2] FAQ Dienstreisen. Justus-Liebig-Universität Gießen. (2024, November 22). https://www.uni-giessen.de/de/org/admin/stab/bfn/ressourcensparen/dienstreisen/faqinfos

 

Letzte Änderung: 03.11.2025 -
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