Justus-Liebig-Universität Gießen
Im April 2024 hat die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eine Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen eingeführt, die unter anderem darauf abzielt, mobilitätsbedingte CO2-Emissionen bis 2030 um 30 % gegenüber dem Ausgangsjahr 2019 zu senken [1].
Best Practice Dienstreisemaßnahmen (vollständige Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen hier) [2]
- Dienstreisen sind auf das Notwendigste zu beschränken, und Klimaschutz ist als Kriterium bei der Wahl des Beförderungsmittels mit einzubeziehen
 
- Flugreisen zu Orten, die unter zumutbaren Aufwand mit dem Zug zu erreichen sind, sind untersagt (es gibt Ausnahmen); Dies betrifft
- Geschäftsorte in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz
 - Folgende Reiseziele in Frankreich: Amiens, Besançon, Lille, Mulhouse, Paris, Reims und Strasbourg
 - Folgende Reiseziele in Österreich: Innsbruck, Linz und Salzburg
 
 
- Einführung von Pauschalabgaben auf CO2-Emissionen durch nicht vermeidbare Flugreisen ab Januar 2025 (25€ für Kurz- und Mittelstrecken, 85€ für Langstrecken und 115€ für Fernstrecken)
- Abgaben fließen in universitätseigenen Klimafonds, aus dem Nachhaltigkeitsprojekte / -maßnahmen an der JLU finanziert werden
 
 
Quellen und weiterführende Links:
[1] Neue Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen ab 2024. (n.d.). Justus-Liebig-Universität Gießen. https://www.uni-giessen.de/de/org/admin/stab/bfn/ressourcensparen/dienstreisen/reiserichtlinie
[2] FAQ Dienstreisen. Justus-Liebig-Universität Gießen. (2024, November 22). https://www.uni-giessen.de/de/org/admin/stab/bfn/ressourcensparen/dienstreisen/faqinfos